- dissimuliertes Geschäft
- гл.
1) юр. мнимая сделка, прикрывающая другую2) экон. сделка, прикрывающая другую сделку, фиктивная сделка, прикрывающая другую сделку
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Scheingeschäft — Ein Scheingeschäft begründet sich im deutschen Zivilrecht durch Abgabe einer Willenserklärung gegenüber einem anderen, ohne dass von beiden eine verbindliche Erklärung gewollt ist (Simulation, simuliertes Geschäft). In diesen Fällen fehlt es am… … Deutsch Wikipedia
Scheingeschäft — Schein|ge|schäft, das: ↑ Geschäft (1 a), das nur vorgetäuscht wird. * * * Scheingeschäft, simuliertes Geschäft, ein Rechtsgeschäft, bei dem sich beide Vertragsteile darüber einig sind, dass es nur zum Schein (also ohne Rechtsbindungswillen)… … Universal-Lexikon